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Der Ursprung des Diversity Konzepts liegt in den U.S.A. Das amerikanische
Rechtssystem zwang Unternehmen durch Verbote jeglicher Diskriminierung und
durch Gleichstellungsgesetze schon in den 70er Jahren zu einer Auseinandersetzung
mit dem Thema.
Dabei hat Diversity Management im Gegensatz zu Programmen wie der „Affirmative
Action“ in den USA keine explizite rechtliche Grundlage, sondern ist
das Ergebnis einer normativen Übereinkunft innerhalb der Unternehmen.
Die Gleichbehandlung von Beschäftigten im Erwerbsleben ist seit langem Thema der EU Gesetzgebung. Seit dem Vertrag von Amsterdam 1997, der Feierlichen Grundrechtscharta 2000 auf dem Gipfel von Nizza, der Antirassismusrichtlinie und der Rahmenrichtlinie von 2000 gibt es Regelungen, die die Gleichbehandlung unter dem Aspekt der verschiedensten Merkmale, die Beschäftigte aufweisen, verwirklichen sollen.
Die Entwicklungsstufen für Managing
Diversity in Organisationen lassen sich in drei Phasen unterscheiden:
(Unterscheidung nach Thomas und Ely,
1996)
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