


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei der Beauftragung der Prove Unternehmensberatung GmbH als mit vereinbart und sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin.
1. Honorar
Die Leistungen unserer BeraterInnen bzw. TrainerInnen wird nach Tagsätzen
oder auf Wunsch auch pauschaliert verrechnet. Das Honorar schwankt je nach Auftragsumfang
, -komplexität und –inhalten.
Bei Projekten, die Menschen mit Behinderung explizit einbeziehen und auf chancengleiches
Recruiting ausgerichtet sind, können wir besondere Beratungskonditionen
gewähren. Wir informieren Sie gerne näher.
2. Zahlungsbedingungen
Bei Auftragserteilung mit einer Auftragssumme von mehr als EURO 3750 sind 50%
der Summe anzuzahlen. Rechnungen sind jeweils nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen
netto fällig. Nimmt die Auftragserfüllung einen längeren Zeitraum
in Anspruch, so ist PROVE berechtigt, bereits vor Erfüllung des Auftrages
zum jeweils Monatsletzten einen Teilbetrag des Honorars in Rechnung zu stellen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. in Rechnung
gestellt.
3. Stornobedingungen
Im Fall der Stornierung von Beratungsterminen durch den/die AuftraggeberIn wird
bei einer Absage von Trainings weniger als drei Tagen vor Durchführung
80 % der vereinbarten Leistungszeit verrechnet. Wir bitten um Verständnis
für Stornobedingungen. Da wir Termine mit unseren Kunden in der Regel längerfristig
planen, ist es uns kaum möglich, die ausgefallenen Tage mit Ersatzterminen
zu füllen .
Im Fall der Stornierungen von bereits vereinbarten Trainings- bzw. Workshopterminen
durch den/die AuftraggeberIn gelten folgende Bedingungen:
• bei Storno mindestens 6 Wochen vor dem Termin: keine Verrechnung
• bei Storno 6 Wochen bis 2 Wochen vor dem Termin: 40 % der Auftragssumme.
4. Vertraulichkeit
Prove verpflichtet sich, alle Informationen, die im Rahmen der vertraglichen
Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht an
Dritte weiterzugeben.
5. Reise- und Aufenthaltskosten
Bei Arbeiten außerhalb des Bürostandortes von PROVE kommen folgende
Sätze zur Anwendung:
• pro PKW-Km: 0,36 EURO
• andere Transportmittel (Flug Business Class, Bahn 1. Klasse bzw. Schlafwagen,
Taxi, Bus nach tatsächlichem Aufwand)
• Aufenthaltskosten nach tatsächlichem Aufwand
6. Kosten für Visualisierung, Kommunikation,
Infrastruktur
(wenn nicht vom Kunden/von der Kundin beigestellt)
• Videoanlage: € 60 Tag pauschal
• Digitalprojektor: € 170.-/Tag pauschal
• Pinwand/Flipchart: € 30.-/Tag pauschal
• Fotoprotokolle, Fotokopien, Folien: werden gesondert nach tatsächlichem
Aufwand verrechnet
7. Urheberrecht
Mit der Ausführung des vereinbarten Auftrages durch PROVE erwirbt der/die
AuftraggeberIn keinerlei Nutzung- oder Verwertungsrechte an den von PROVE im
Zug der Ausführung des Auftrags geschaffenen Werken und Unterlagen. Ohne
vorheriges schriftliches Einverständnis von Prove ist der/die AuftraggeberIn
darüber hinaus nicht berechtigt, von Prove erstellte Werke und Unterlagen
in irgendeiner Form auch nur auszugsweise für einen anderen als den vereinbarten
Zweck zu nutzen. Darunter fällt auch die Vervielfältigung oder das
Abspeichern auf elektronischen Datenträgern.
8. Haftung
Prove handelt bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten
Prinzipien des Berufs der UnternehmensberaterInnen. PROVE haftet für die
dem/der AuftraggeberIn aus der Erfüllung des Auftrages entstandenen Schäden
nur, wenn der/die AuftraggeberIn PROVE Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachweisen kann. Die Haftung ist in jedem Fall mit dem Betrag von EURO 70.000.-
begrenzt.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
10. Sonstiges
Falls nichts anderes vereinbart wurde, kann PROVE den Namen des/der Auftraggeber/s/in
in ihrer Referenzliste anführen.
Für den Auftrag, die Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche
gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Vereinbarungen, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, gelten nur,
wenn sie schriftlich abgefasst sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB
unwirksam werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.